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FG München (4 K 2817/02) | Datum: 19.02.2003
Streitig ist der Zeitpunkt der Beendigung der Kraftfahrzeugsteuerpflicht bei einer Veräußerung des Fahrzeugs (§ 5 Abs. 5 Kraftfahrzeugsteuergesetz - KraftStG -). I. Die Klägerin meldete am 14. August 2000 das Fahrzeug [...]